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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 7/15 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5
Schlagwörter Regelmäßige Arbeitsstätte, Auswärtstätigkeit, Probezeit, Verpflegungsmehraufwand
Rechtsfrage: Ist bei einem befristeten Arbeitsverhältnis (mit einer vereinbarten Probezeit) auch dann eine Auswärtstätigkeit zu bejahen, wenn ein Arbeitnehmer eine bestimmte Betriebsstätte seines Arbeitgebers regelmäßig aufsucht, ohne an diese vorübergehend versetzt oder abgeordnet worden zu sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 16.12.2014
Vorinstanz/AZ: 4 K 226/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 07 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.12.2015
Erledigungs-Az: VI R 7/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 02 54