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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | GrS 1/02 |
§§: | AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1, AO 1977 § 108 Abs. 3 |
Schlagwörter | Zustellungsfiktion, Dreitagesfrist, Bekanntgabe, Fristende, Sonntag, Postfach |
Rechtsfrage: | Verlängert sich die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977), wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt, bis zum nächstfolgenden Werktag? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 17.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | IX R 68/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 02 17 |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des Vorlagebeschlusses vom 17.9.2002 - IX R 68/98 durch BFH-Beschluss vom 23.9.2003 - IX R 68/98 |