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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 12/10 (BFH) |
§§: | EStG § 5 a, EStG § 16 Abs. 1, GewStG § 9 Nr. 3 |
Schlagwörter | Schiff, Tonnagebesteuerung, Veräußerung, Hilfsgeschäft, Veräußerungsgewinn, Kürzung |
Rechtsfrage: | Darf eine Einschiffsgesellschaft, die ihr bestelltes Schiff vor Fertigstellung und vor Antragstellung veräußert hat, zur Tonnagebesteuerung optieren, da die Anschaffung und Veräußerung des Schiffes Hilfsgeschäfte i.S. des § 5 a EStG sind, oder scheitert die Option daran, dass tatsächlich kein Schiffsbetrieb unterhalten wurde? Ist der Gewinn aus der Veräußerung des Schiffs hilfsweise als begünstigter Veräußerungsgewinn festzustellen, der auch der Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 3 GewStG unterfällt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 02.02.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 147/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 14 16 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.04.2014 |
Erledigungs-Az: | IV R 12/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 22 30 |