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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 50/03 |
| §§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
| Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Urlaub, Gesellschaftergeschäftsführer |
| Rechtsfrage: | Urlaubsabgeltungen an die Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH als verdeckte Gewinnausschüttungen: Stellen gegen das arbeitsrechtliche Verbot gewährte Urlaubsabgeltungen an die Gesellschafter-Geschäftsführer keine verdeckte Gewinnausschüttungen dar, weil die Auftragslage der GmbH einen Freizeitausgleich des nicht genommenen Urlaubs nicht erlaubt hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 25.09.2002 |
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 4947/01 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 40 13 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 28.01.2004 |
| Erledigungs-Az: | I R 50/03 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 13 93 |