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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 17/09 (BFH) |
§§: | AO § 163, AO § 227, UStG § 4 Nr. 14 |
Schlagwörter | Billigkeitserlass, Erlass, Schönheitsoperation, Vertrauensschutz |
Rechtsfrage: | 1. Hat ein plastischer Chirurg, der auf die Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen gem. § 4 Nr. 14 UStG vertraut hat, einen Anspruch auf abweichende Steuerfestsetzung oder einen Erlass aus Billigkeitsgründen, wenn nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung von einer teilweisen Steuerpflicht der Umsätze von Schönheitschirurgen ausgegangen wird? - 2. Könnte trotz des "Verwaltungsunterlassens" die Gewährung von Vertrauensschutz bis zu dem Zeitpunkt, ab dem die Rechtslage zweifelhaft geworden ist, sachgerecht sein, wenn eine allgemeine Rechtsauffassung einer ständigen, durchgängigen und von niemandem in Zweifel gezogenen Verwaltungsübung entspricht, sich Zweifel an der Richtigkeit des Gesetzeswortlauts nicht aufdrängen und deshalb die Verwaltung keine allgemeine Anweisung für nötig hält und darum auch keine Streitfälle vor die Gerichte kommen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 29.04.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3409/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 24 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.10.2010 |
Erledigungs-Az: | V R 17/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 13 05 |