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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 56/06
§§: AO § 174 Abs. 4, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 16 Abs. 3
Schlagwörter Änderung, Widerstreitende Steuerfestsetzung, Neue Tatsache, Aufgabegewinn
Rechtsfrage: Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides nach § 174 Abs. 4 AO im Zusammenhang mit der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH und der Versteuerung eines Aufgabegewinns im falschen Jahr. Ist für die Anwendung des § 174 Abs. 4 AO neben der materiell-rechtlichen fehlerhaften Würdigung eines bestimmten Sachverhalts weitere Voraussetzung, dass der fehlerhafte Bescheid auch formell berichtigungsfähig ist (hier: Vorliegen einer neuen Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 07.09.2006
Vorinstanz/AZ: 5 K 1481/06 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 05 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.02.2009
Erledigungs-Az: X R 56/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 26 51