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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 48/10 (BFH)
§§: UStG 1999 § 15 Abs. 1
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Unternehmensvermögen
Rechtsfrage: Anteiliger Vorsteuerabzug aus den Gebäudeherstellungskosten für ein Arbeitszimmer und Zuordnung des Gebäudes zum Unternehmensvermögen (unternehmerische Nutzung unter 10 %): Ist mangels gemeinschaftsrechtlicher Ermächtigung für den Zeitraum vom 1.7.2004 bis 2.12.2004 § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG 1999 nicht anwendbar, so dass eine unmittelbare Berufung auf Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG möglich ist, die eine Einschränkung nicht vorsieht und deshalb Vorsteuern, die auf diesen Zeitraum entfallen, abzugsfähig sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 26.02.2009
Vorinstanz/AZ: 6 K 2641/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 04 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.2011
Erledigungs-Az: V R 48/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 10 81