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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 24/13 (BFH)
§§: AO § 177 Abs. 2, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 182 Abs. 1
Schlagwörter Änderung, Folgebescheid, Saldierung, Rechtsfehler, Bindung
Rechtsfrage: Saldierung nach § 177 AO bei Änderung eines Folgebescheides: Durfte das Finanzamt die Folgeänderung von Steuerbescheiden und die Berücksichtigung von rechtskräftig wieder zugewiesenen Beteiligungsverlusten mit Hinweis auf eine Kompensationsmöglichkeit nach § 177 AO ablehnen (Berichtigung materieller Fehler durch Umqualifizierung von Vermietungseinkünften in solche aus gewerblichem Grundstückshandel auf der Ebene des Gesellschafters) - Bindungswirkung der Grundlagenbescheide, wenn diese aufgrund einer FGlichen Entscheidung wieder ihre ursprüngliche Rechtskraft entfaltet haben? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 30.11.2011
Vorinstanz/AZ: 7 K 10263/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 29 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.04.2015
Erledigungs-Az: X R 24/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 20 59