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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 64/06 (BFH)
§§: AO § 164, AO § 169, UStG 1999 § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1999 § 15 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Unternehmensvermögen, Vorsteuerabzug, Absicht, Gemischtgenutztes Grundstück, Zuordnung, Festsetzungsverjährung
Rechtsfrage: Zuordnung eines Gebäudes/Gebäudeteiles zum Unternehmensvermögen: Ist bei sog. Altfällen (Änderung der Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei Anschaffung/Herstellung des Gebäudes nach dem 31.12.2001) entgegen Abschn. 192 Abs. 18 Nr. 2 b UStR 2000 nicht auf die Angaben in der Umsatzsteuerjahreserklärung des Leistungsbezugs, sondern auf die Umsatzsteuerjahreserklärung des Jahres der erstmaligen Verwendung abzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 28.09.2006
Vorinstanz/AZ: 14 K 396/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 719
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 08 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2008
Erledigungs-Az: XI R 64/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 12 87