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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 31/01 |
§§: | AO 1977 § 171 Abs. 4 |
Schlagwörter | Festsetzungsfrist, Ablaufhemmung, Außenprüfung |
Rechtsfrage: | Wird der Ablauf der Festsetzungsfrist auch dann nach § 171 Abs. 4 AO 1977 gehemmt, wenn das FA vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung beginnt, die Prüfung dann für mehr als sechs Monate unterbricht, jedoch vor Ablauf der Festsetzungsfrist beendet? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 24.07.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 9427/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.02.2003 |
Erledigungs-Az: | IV R 31/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 27 07 |