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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 55/10 (BFH) |
§§: | AO § 163 Satz 1, KStG § 32 a, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Sachliche Unbilligkeit, Doppelbesteuerung, Stichtag, Verdeckte Gewinnausschüttung |
Rechtsfrage: | Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen: Kann eine sachliche Unbilligkeit aus dem Umstand folgen, dass der Gesetzgeber durch die stichtagsbezogene Anwendung des § 32 a KStG nicht vollumfänglich die Möglichkeit einer Doppelbesteuerung bei einer nachträglich festgestellten verdeckten Gewinnausschüttung beseitigt hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 24.11.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1060/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 42 23 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.09.2011 |
Erledigungs-Az: | VIII R 55/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 00 79 |