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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 29/10 (BFH) |
§§: | AO § 74 |
Schlagwörter | Haftung, Umsatzsteuer, Eigentümer, Erbbaurecht |
Rechtsfrage: | Inanspruchnahme eines Kommanditisten einer KG, die ein Erbbaurecht an das die Steuer schuldende Unternehmen überlässt, an welcher der Kommanditist ebenfalls beteiligt ist: Ist das an einem Betriebsgrundstück bestehende Erbbaurecht ein dienender Gegenstand i.S. des § 74 AO? Ist der Kommanditist einer KG, auf die das Erbbaurecht im Grundbuch eingetragen ist, Eigentümer i.S. des § 74 AO, da er und eine ebenfalls in Haftung genommene Person alleinige Gesellschafter der Komplementär-GmbH waren? Rechtfertigt eine Interessenparallelität zwischen dem Eigentümer des Gegenstands und dem wesentlich beteiligten Gesellschafter die Haftung nach § 74 AO? Ist § 74 AO auf betriebliche Steuern anzuwenden, die erst nach Bestellung eines vorläufigen (sog. schwachen) Insolvenzverwalters entstanden sind? Ist der Haftungsbescheid gegenüber dem Gesellschafter einer KG rechtswidrig, wenn die Vollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft erfolgen müsste? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 24.11.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 694/2007 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 17 40 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.05.2012 |
Erledigungs-Az: | VII R 29/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 29 60 |