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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 24/08 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, BGB § 1626 Abs. 2, BGB § 1629 Abs. 2, BGB § 1795 Abs. 1, BGB § 181
Schlagwörter Darlehensvertrag, Angehörige, Ergänzungspfleger, Schuldzinsen
Rechtsfrage: Sind Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen (hier mit minderjährigen Kindern), steuerlich anzuerkennen, wenn deren zivilrechtliche Wirksamkeit durch Einschaltung eines Ergänzungspflegers nachträglich herbeigeführt wird, weil den Vertragsparteien die Formvorschriften nicht bekannt waren? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 31.05.2007
Vorinstanz/AZ: 11 K 719/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 00 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.04.2009
Erledigungs-Az: IV R 24/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 26 59