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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 56/02
§§: EStG § 21 Abs. 2
Schlagwörter Einkünfteerzielungsabsicht, Verbilligte Vermietung, Totalüberschuss-Prognosezeitraum, Totalüberschuss-Ermittlung
Rechtsfrage: Einkünfteerzielungsabsicht bei verbilligter Vermietung eines Einfamilienhauses an nahe Angehörige - Wie ist § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG 1995 in Bezug auf die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht auszulegen - Vermietung zu einem erheblich unter der Marktmiete liegenden Mietzins als Indiz gegen die Einkünfteerzielungsabsicht - Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht unter Berücksichtigung der ungekürzten Werbungskosten - Totalüberschuss-Prognosezeitraum 100 oder 30 Jahre? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 25.04.2002
Vorinstanz/AZ: 3 K 69/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 03 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.08.2003
Erledigungs-Az: IX R 56/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 52 59