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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-346/13 (EuGH)
§§: Richtlinie 2002/20/EG Art. 13
Schlagwörter EG, EU, Telekommunikationsbetreiber, Mobilfunk, Gebietskörperschaft, wirtschaftliche Betätigung, Besteuerung
Rechtsfrage: Untersagt Art. 13 der RL 2002/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.3.2002 über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und Kommunikationsdienste den Gebietskörperschaften, aus haushaltspolitischen oder anderen Gründen die wirtschaftliche Betätigung von Telekommunikationsbetreibern zu besteuern, die auf ihrem Gebiet durch für die Zwecke dieser Betätigung eingesetzte Sendetürme, Sendemasten oder Antennen für den Mobilfunk in Erscheinung treten?
Vorinstanz: Cour d'appel de Mons (Belgien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2013 Nr. C 252 S. 22
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 06.10.2015
Erledigungs-Az: Rs C-346/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 25 77