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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 48/98 |
§§: | FGO § 119 Nr. 3, GG Art. 103 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5 |
Schlagwörter | Rechtliches Gehör, Verdecktes Stammkapital, Darlehen, Sonderbetriebsvermögen, Mitunternehmer, Betriebsvermögen |
Rechtsfrage: | 1. Kann das FG vor Ablauf der Frist, die es den Beigeladenen zur Äußerung einräumt, einen Gerichtsbescheid erlassen? 2. Sind gekaufte Darlehensforderungen der Gesellschafter einer GmbH & Co. KG gegen eine GmbH, die als Kommanditisten 99 % der Kapitalanteile der GmbH & Co. KG hält, Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmer der GmbH & Co. KG (die Mitunternehmer der KG sind alleinige Gesellschafter der GmbH) mit der Folge, daß Darlehensrückzahlungen über die Buchwerte hinaus zu a. o. Erträgen führen? Ist u.U. verdecktes Nennkapital gegeben? -Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 03.06.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 66/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.02.1999 |
Erledigungs-Az: | IV R 48/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 18 93 |