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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 65/96
§§: EStG § 37 Abs. 3 Satz 3 J: 1989, AO 1977 § 164 Abs. 2, AO 1977 § 169, AO 1977 § 171 Abs. 3, AO 1977 § 233a
Schlagwörter Vorauszahlung, Antrag, Frist, Ablaufhemmung, Nachforderungszinsen
Rechtsfrage: Mögliche nachträgliche antragsgemäße Erhöhung der Einkommensteuervorauszahlungen zur Vermeidung anfallender Nachforderungszinsen gem. § 233a AO 1977 bei am letzten Arbeitstag (Gründonnerstag) der 15-Monatsfrist des § 37 Abs.3 Satz 3 EStG eingehendem Antrag. Konkurrenzproblematik des § 37 Abs.3 Satz 3 EStG zu § 164 Abs.2 AO 1977 bzw. zu den §§ 169, 171 Abs.3 AO 1977? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 27.07.1995
Vorinstanz/AZ: 6 K 93/92
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1996 S. 143
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 88 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.07.2002
Erledigungs-Az: X R 65/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 02 38