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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 68/04 | 
| §§: | EigZulG § 17 | 
| Schlagwörter | Genossenschaftsanteil, Eigenheimzulage, Bemessungsgrundlage, Einlage | 
| Rechtsfrage: | Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen: Ist der Begriff der "geleisteten Einlage" i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 3 EigZulG dahingehend auszulegen, dass sich die Eigenheimzulage nur nach der vom Anspruchsberechtigten tatsächlich geleisteten Einzahlung bemisst oder gehört auch der an die Wohnungsgenossenschaft abgetretene Anspruch auf Eigenheim- und Kinderzulage zur Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Eigenheimzulage? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Thüringer FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 28.10.2004 | 
| Vorinstanz/AZ: | II 1128/03 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 22 60 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 29.11.2005 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 68/04 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 20 97 | 
