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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 73/11 (BFH)
§§: EStG § 64 Abs. 2 Satz 1, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 67 Satz 1, VO (EG) Nr. 987/2009 Art. 60 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Berechtigter, Haushalt, Familie, Polen
Rechtsfrage: Hat ein polnischer Vater mit Wohnsitz in Deutschland (nicht sozialversicherungspflichtiger Gewerbetreibender) für seine in Polen im Haushalt der Mutter lebenden Kinder Anspruch auf Kindergeld? Oder ist die Kindesmutter gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO (EG) Nr. 987/2009 vorrangig kindergeldberechtigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 27.10.2011
Vorinstanz/AZ: 5 K 2614/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 249
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 01 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.06.2016
Erledigungs-Az: III R 73/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren III R 73/11 ist durch Beschluss vom 2.12.2014 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-378/14 ausgesetzt. -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 23 42