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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 73/04 |
§§: | ErbStG § 14, ErbStG § 25 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Zusammenrechnung, Vorerwerb, Nutzungsvorbehalt, Nießbrauch, Kapitalwert |
Rechtsfrage: | Zusammenrechnung von Vorerwerben unter Nutzungsvorbehalten: Ist die Nießbrauchsbelastung von belastetem Vermögen aus Vorerwerben bei einer Zusammenrechnung mit späteren Erwerben nach § 14 ErbStG mit dem niedrigeren Kapitalwert der Nießbrauchsbelastung entsprechend dem gleich lautenden Ländererlass vom 9.6.2000, BStBl. I 2000 S. 810 unter H 85 (3) oder mit dem bisherigen Kapitalwert anzusetzen, da der Nießbrauch in unveränderter Form weiter besteht? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 28.10.2004 |
Vorinstanz/AZ: | IV 440/2003 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 19 46 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.03.2006 |
Erledigungs-Az: | II R 73/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 34 13 |