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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 15/04
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Betriebsausgabe, Gemeinde, Versorgungsbetrieb, Konzessionsabgabe
Rechtsfrage: Abziehbarkeit der Konzessionsabgabe einer Versorgungs-GmbH: Kann eine Versorgungs-GmbH die Konzessionsabgabe als Betriebsausgabe abziehen, die sie an die Gemeinde zu leisten hat, oder handelt es sich um verdeckte Gewinnausschüttungen, da der Versorgungsbetrieb den nach Auffassung der Finanzverwaltung erforderlichen Mindestgewinn nicht erzielt hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 11.12.2003
Vorinstanz/AZ: 10 K 219/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 683
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 15 99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.04.2005
Erledigungs-Az: I R 15/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 36 33