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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-228/20 (EuGH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 14 Buchst. b, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. b, SGB V § 108 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, Krankenhaus |
Rechtsfrage: | 1. Ist § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG vereinbar mit Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der RL 2006/112/EG, soweit die Steuerbefreiung für Krankenhäuser, die keine Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind, daran geknüpft wird, dass die Krankenhäuser nach § 108 SGB V zugelassen sind? - 2. Wenn Frage 1. zu verneinen ist: Unter welchen Voraussetzungen sind Krankenhausbehandlungen durch Krankenhäuser des privaten Rechts mit Krankenhausbehandlungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts "in sozialer Hinsicht vergleichbar" im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG? |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 02.03.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 256/17 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2020 Nr. C 271 S. 26 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 04 02 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 07.04.2022 |
Erledigungs-Az: | Rs C-228/20 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 05 56 |