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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-321/02 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 25
Schlagwörter Verpachtung, Teil, landwirtschaftlicher Betrieb, EG, Umsatzsteuer, Durchschnittsatz, Pauschalregelung, Tarif, Steuersatz
Rechtsfrage: Darf der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes, der einen Teil seines Betriebes (die gesamte Milchviehwirtschaft) aufgibt und die dazu erforderlichen Wirtschaftsgüter an einen anderen Landwirt verpachtet und der auch nach Verpachtung weiterhin in nicht geringfügigem Umfang als Landwirt tätig ist, die Verpachtungsumsätze -wie seine übrigen Umsätze-- nach der Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger (Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG) behandeln oder unterliegen die Verpachtungsumsätze der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 04.07.2002
Vorinstanz/AZ: V R 8/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 93 42
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 15.07.2004
Erledigungs-Az: Rs C-321/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 28 53