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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 14/19 (BFH) |
§§: | EStG § 18 Abs. 3, EStG § 16 Abs. 3 Satz 3 |
Schlagwörter | Realteilung, Sperrfrist, Veräußerungsgewinn, Zurechnung, Stille Reserven |
Rechtsfrage: | Ist ein Übernahmegewinn, der entstanden ist, weil nach der Realteilung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis ein Realteiler das von ihm übernommene Betriebsvermögen innerhalb der Sperrfrist des § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG veräußert hat, allen ehemaligen Gesellschaftern nach Maßgabe der Beteiligungsquoten oder aber allein demjenigen zuzurechnen, durch dessen Veräußerung die Sperrfrist verletzt wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 11.04.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1280/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 22 20 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.11.2021 |
Erledigungs-Az: | VIII R 14/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 04 33 |