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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvL 17/02 (BVerfG) |
§§: | EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 100, BVerfGG § 80 |
Schlagwörter | Kontrollmitteilung, Spekulationsfrist, Verfassung, Wertpapier, Gleichheit, Normenkontrolle, Spekulationsgewinn |
Rechtsfrage: | Ist § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für den Veranlagungszeitraum 1997 maßgeblichen Neufassung des EStG vom 16. April 1997 (BGBl I 1997 S. 821) mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar, als die Durchsetzung des Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt wird? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 16.07.2002 |
Vorinstanz/AZ: | IX R 62/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 01 47 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 09.03.2004 |
Erledigungs-Az: | 2 BvL 17/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 13 59 |