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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 45/07 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 10 Abs. 3, EStG § 3 Nr. 62
Schlagwörter Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgabenhöchstbetrag, Arbeitgeberanteil, Verfassung
Rechtsfrage: Verfassungswidrigkeit des beschränkten Abzugs der Vorsorgeaufwendungen im Streitjahr 2005 bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Führt die Einbeziehung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung in die Höchstbetragsberechnung rechtswidrig dazu, dass diese steuerpflichtigem Arbeitslohn gleichgestellt werden? Hat der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 6.3.2002 2 BvL 17/99) durch das Alterseinkünftegesetz verfehlt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 14.11.2007
Vorinstanz/AZ: 1 K 1665/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 19 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.11.2009
Erledigungs-Az: X R 45/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 05 79