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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 28/03
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3, GrEStG § 4 Nr. 4, VZOG § 7 Abs. 5
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Zuordnung, Grundstück, Treuhandanstalt, Kapitalgesellschaft
Rechtsfrage: Ist der Übergang von Grundstücken, die in der Rechtsträgerschaft oder Nutzung der Parteien der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gestanden haben, auf eine Kapitalgesellschaft (hier: Liegenschaftsgesellschaft mbH) durch Vermögenszuordnung nach dem Vermögenszuordnungsgesetz von der Besteuerung nach § 4 Nr. 4 GrEStG ausgenommen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 03.04.2003
Vorinstanz/AZ: 1 K 1132/01
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 1115
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 35 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.12.2003
Erledigungs-Az: II R 28/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 29 73