Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 23/03
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 4 Abs. 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Bilanzberichtigung, Rückgängigmachung, Gesellschaftergeschäftsführer, Alleingesellschafter, Buchführung
Rechtsfrage: Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung durch Bilanzkorrektur: Liegt in der Einbuchung einer Entschädigung, die eine GmbH nach einem Brandschaden ihrer Betriebsanlagen von der Feuerversicherung erhalten hatte, auf ein Privatkonto des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers eine verdeckte Gewinnausschüttung; kann sie durch eine spätere Bilanzkorrektur rückgängig gemacht werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 05.02.2003
Vorinstanz/AZ: 1 K 49/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 20 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.10.2003
Erledigungs-Az: I R 23/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 18 06