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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1966/17 (BVerfG) |
§§: | AO § 52, GG Art. 3, GG Art. 4, GG Art. 9, GG Art. 140 |
Schlagwörter | Freimaurerloge, Verein, Zweck, Förderung der Allgemeinheit, Geschlecht, Ausschluss, Mitglied, Gemeinnützigkeit |
Rechtsfrage: | Ist eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, nicht gemeinnützig i.S. des § 52 AO? - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 17.05.2017 |
Vorinstanz/AZ: | V R 52/15 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 258 S. 124 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 12 80 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 14.11.2018 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1966/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |