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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-424/05 (EuG)
§§: EG Art. 87, EG Art. 88 Abs. 2
Schlagwörter EG, EU, Italien, Investmentfonds, Kapitalertrag, Beihilfe, ermäßigter Steuersatz
Rechtsfrage: Ist die Entscheidung C(2005) 3302 der Kommission vom 6.9.2005, mit der die Kommission Art. 12 des Decreto legge Nr. 269/2003 umgewandelt in das Gesetz Nr. 326/2003 - Ermäßigung der anstelle der Ertragssteuer getretenen Steuer auf die Netto-Kapitalerträge der verschiedenen Arten von Investmentfonds und der SICAV - für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt hat, nichtig?
Vorinstanz: Italienische Republik ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2006 Nr. C 22 S. 23
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 04.03.2009
Erledigungs-Az: Rs T-424/05