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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII B 298/01
§§: FGO § 139
Schlagwörter Prozesskostenhilfe, Kostenerstattung, Mündliche Verhandlung, Fahrtkosten
Rechtsfrage: Hat das FG einem Kläger die Kosten für die Fahrt zur mündlichen Verhandlung vorab zu erstatten, wenn er trotz Anregung durch das Gericht keinen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt hat?
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 09.10.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 10837/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 07 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.03.2002
Erledigungs-Az: VII B 298/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig