
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-166/21 (EuG) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Italien, Körperschaftsteuerpflicht, Hafen |
Rechtsfrage: | Klage mehrerer Kläger gegen die Europäische Kommission: Die Kläger beantragen, - die Art. 1, 2, 3 und 4 des Beschlusses der Kommission (C (2020) 8498 final der Kommission vom 4.12.2020 über die von Italien umgesetzte Beihilferegelung SA.38399 2019/C (ex 2018/E) - Körperschaftsteuerpflicht italienischer Häfen) für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2021 Nr. C 189 S. 23 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 20.12.2023 |
Erledigungs-Az: | Rs T-166/21 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 06 32 |