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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 60/20 (BFH) |
§§: | AO § 218 Abs. 2, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, FGO § 40 Abs. 1 |
Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Leistungsklage, Insolvenz, Aufrechnung |
Rechtsfrage: | Zulässigkeit einer Aufrechnung mit Erstattungsansprüchen aus vorinsolvenzlicher Zeit: 1. Ist eine auf Steuererstattung gerichtete Leistungsklage, mit der ein Steuerpflichtiger die Überprüfung der Wirksamkeit einer vorgenommenen Aufrechnung begehrt, mangels Rechtsschutzinteresse bereits unzulässig oder lediglich unbegründet, wenn kein rechtsverbindlicher Abrechnungsbescheid ergangen ist? - 2. Kann eine Leistungsklage in eine Anfechtungsklage umgedeutet werden, wenn nach Klageerhebung doch noch ein Abrechnungsbescheid ergangen ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 30.10.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 46/18 (5) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 17 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.12.2023 |
Erledigungs-Az: | VII R 60/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 04 93 |