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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 20/12 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 16 |
Schlagwörter | Pflegedienst, Sonstige Leistung, Steuerfreier Umsatz, Vermittlungsleistung |
Rechtsfrage: | Erbrachte die Klägerin mit ihrer Zeitarbeitsfirma, in der sie ausschließlich Pflegekräfte an Einrichtungen vermittelte, die ihrerseits als anerkannte Betriebe der Sozialfürsorge von der Umsatzsteuer befreit waren, umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß § 4 Nr. 16 UStG 2005? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 24.11.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 233/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 05 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.07.2015 |
Erledigungs-Az: | V R 20/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an den EuGH durch BFH-Beschluss vom 21.8.2013 V R 20/12 (= SIS 13 30 67) - Das Verfahren V R 20/12 ist gemäß Vorlagebeschluss vom 21.8.2013 bis zur Entscheidung des EuGH ausgesetzt (EuGH-Az: Rs C-594/13). -- Der EuGH hat durch Urteil vom 12.3.2015 entschieden. Das Revisionsverfahren wurde wieder aufgenommen. -- Revision unbegründet |