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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 22/08 (BFH) |
§§: | AO § 197 Abs. 1, AO § 197 Abs. 2, FGO § 76 Abs. 2 |
Schlagwörter | Prüfungsanordnung, Rechtmäßigkeit, Ermessen, Prüfungsbeginn |
Rechtsfrage: | Ist der Erlass einer Prüfungsanordnung, mit der der Prüfungsbeginn festgelegt wurde, rechtswidrig, da die im Regelfall angemessene Bekanntgabefrist i.S. des § 197 AO i.V.m. § 5 Abs. 4 BpO von vier Wochen nicht eingehalten wurde und das FA keinen zwingenden Grund genannt hat, der eine Verkürzung der regelmäßigen Bekanntgabefrist ausnahmsweise als angemessen erscheinen lässt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 11.03.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 90/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 08 52 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |