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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 98/97
§§: ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 11, AO 1977 § 163 Abs. 1, BewG § 9
Schlagwörter Bewertung, Silberbestand, Schenkung, Steuerfestsetzung, Billigkeitsmaßnahme, Ermessen
Rechtsfrage: Bewertung des geschenkten Kommanditanteils an einer Schmuckfabrik, die am Schenkungstag einen hohen Silberbestand im Betriebsvermögen hielt. Ist der Silberbestand mit dem durch Spekulationen Dritter extrem gestiegenen Silberkurswert, der sich nur über einige Monate hielt, oder zum üblichen Silberkurswert anzusetzen, weil eine Bereicherung auch nur zu üblichen Werten erfolgt sein dürfte? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 22.02.1989
Vorinstanz/AZ: VII K 81/88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.05.1998
Erledigungs-Az: II R 98/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 20 05