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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 11/20 (BFH)
§§: DBA-USA Art. 4 Abs. 1, DBA-USA Art. 15 Abs. 2, DBA-USA Art. 21, DBA-USA Art. 23 Abs. 3, EStG § 50 d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Optionsrecht, Ansässigkeit, Zufluss
Rechtsfrage: Besteuerung von Stock Options, die von einem ausländischen Arbeitgeber gewährt wurden: Ist für die Anwendung des Art. 15 DBA-USA 1989/2008 auf die Ansässigkeit zum Zeitpunkt des Zuflusses (Zeitpunkt der tatsächlichen Ausübung der Option) oder auf die Ansässigkeit im Zeitraum zwischen Gewährung und erstmaliger Ausübbarkeit (sog. Vesting Period) abzustellen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 21.05.2019
Vorinstanz/AZ: 6 K 488/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 13 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.12.2022
Erledigungs-Az: I R 11/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 03 43