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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 68/04 |
§§: | EigZulG § 17 |
Schlagwörter | Genossenschaftsanteil, Eigenheimzulage, Bemessungsgrundlage, Einlage |
Rechtsfrage: | Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen: Ist der Begriff der "geleisteten Einlage" i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 3 EigZulG dahingehend auszulegen, dass sich die Eigenheimzulage nur nach der vom Anspruchsberechtigten tatsächlich geleisteten Einzahlung bemisst oder gehört auch der an die Wohnungsgenossenschaft abgetretene Anspruch auf Eigenheim- und Kinderzulage zur Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Eigenheimzulage? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.10.2004 |
Vorinstanz/AZ: | II 1128/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 22 60 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.11.2005 |
Erledigungs-Az: | IX R 68/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 20 97 |