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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 75/00 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 S. 2, AO § 39 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Treuhänder, Auflösung, Entschädigung, Mietvertrag |
Rechtsfrage: | Führt die von einer GmbH anlässlich der vorzeitigen Auflösung eines Mietvertrags im Zusammenhang mit einer liechtensteinischen Gesellschaft als Treuhänderin geleistete "Entschädigungsleistung" zu einer verdeckten Gewinnausschüttung an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer? |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 14.03.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 4009/96 K, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 60 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.01.2002 |
Erledigungs-Az: | I B 75/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |