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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 5/12 (BFH)
§§: UStG § 15 a Abs. 1 Satz 1, UStG § 15 a Abs. 4, UStG § 4 Nr. 28, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. c
Schlagwörter Vorsteuerberichtigung, Änderung der Verhältnisse, Veräußerung, Geldspielautomat, Steuerfreiheit
Rechtsfrage: Muss ein Steuerpflichtiger, der sich auf die unmittelbare Anwendung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG beruft - mit der Folge, dass die von ihm erzielten Geldspielumsätze als steuerfrei behandelt werden - als Konsequenz auch die Regelung des Art. 13 Teil B Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG gegen sich gelten lassen, so dass der Verkauf gebrauchter Geldspielautomaten als Hilfsgeschäft nicht der Umsatzsteuer unterliegt und keine zur Vorsteuerberichtigung berechtigende Änderung der Verhältnisse i.S. des § 15 a UStG eingetreten ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 24.11.2011
Vorinstanz/AZ: 5 K 1385/07 U
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 764
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 09 04
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision