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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 109/10 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, DBA-Spanien Art.10 Abs. 1, DBA-Spanien Art. 10 Abs. 4 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Einkünfteerzielungsabsicht, Ausländische Kapitalgesellschaft, Ferienhaus |
Rechtsfrage: | Führt die unentgeltliche Überlassung einer im Besitz einer ausländischen Kapitalgesellschaft befindlichen Immobilie an den Anteilseigner bei diesem zu Einkünften aus Kapitalvermögen in Form von verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn die Gesellschaft mangels einer auf Gewinnerzielung gerichteten Tätigkeit keiner Einkommensbesteuerung unterliegt? Hat Deutschland das Besteuerungsrecht an einer solchen verdeckten Gewinnausschüttung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 29.10.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1342/09 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 05 52 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.06.2013 |
Erledigungs-Az: | I R 109-111/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 25 90 |