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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-295/07 P (EuGH)
§§: EG Art. 88, Entscheidung 2002/14/EG
Schlagwörter EG, EU, Rückforderung, Beihilfe, Subvention, Verjährungsunterbrechung
Rechtsfrage: Ist das Rechtsmittel begründet, und infolgedessen das angefochtene Urteil des EuG vom 29.3.2007 Rs T-369/00 in vollem Umfang aufzuheben? Ist die Entscheidung 2002/14/EG in Bezug auf die Anwendung eines Zinssatzes nach der Zinseszinsformel ausreichend begründe?
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2007 Nr. C 211 S. 19
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 11.12.2008
Erledigungs-Az: Rs C-295/07 P