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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 49/15 (BFH) |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Scheidungsfolgekosten |
Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit der Scheidung angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (hier: Streitigkeiten insbesondere bezüglich des Unterhalts und Aufenthaltsbestimmungsrechts) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.02.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 3232/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 27 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.12.2016 |
Erledigungs-Az: | VI R 49/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 10 32 |