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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 42/07 (BFH) |
§§: | EStG § 22 Nr. 1 Satz 1, EStG § 22 Nr. 1 Satz 2, EStG § 12 Nr. 2, EG Art. 12 |
Schlagwörter | Sonstige Einkünfte, Wiederkehrende Bezüge, Freiwillige Zahlung, Ausland, Gemeinschaftsrecht, Diskriminierung, EG, EU |
Rechtsfrage: | Sind freiwillige Zahlungen eines in Belgien ansässigen, nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Gebers an die in Deutschland lebende Klägerin dieser gemäß § 22 Nr. 1 EStG als steuerpflichtige wiederkehrende Bezüge zuzurechnen (Umkehrschluss aus § 22 Nr. 1 Satz 2 EStG) oder verstößt diese Auslegung gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 12 EG-Vertrag? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 28.06.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 237/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 09 36 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |