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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 75/01
§§: AO 1977 § 92 Satz 2 Nr. 1, FGO § 76
Schlagwörter Auskunftsersuchen, Sachverhaltsermittlung
Rechtsfrage: Ist die Finanzbehörde nach Erlass eines (streitgegenständlichen) Verwaltungsaktes im FGlichen Verfahren nicht mehr zu eigenständigen Sachverhaltsermittlungen befugt? - Ist ein Auskunftsersuchen dann nicht mehr zulässig, wenn es inhaltlich einen Sachverhalt, der Gegenstand eines abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens war, berührt? - Erforderlichkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit des Auskunftsersuchens? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 21.02.2001
Vorinstanz/AZ: 5 K 325/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1588
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.08.2002
Erledigungs-Az: IX R 75/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 06 32