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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 2/21 (BFH) |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Vermietung und Verpachtung, Nutzungsrecht, Nießbrauch, Schenkung, Verwalter, Verwaltung |
Rechtsfrage: | Zurechnung von Vermietungseinkünften: 1. Schließt ein höchstpersönliches lebenslängliches Nutzungsrecht die Zurechnung der Vermietungseinkünfte beim Nutzungsberechtigten aus? - 2. Welche Bedeutung erlangt in diesem Zusammenhang ein Schenkungsvertrag, der eine Verwaltungsbefugnis bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes beinhaltet, und im Kontext mit dem Nutzungsrecht so gelebt wurde, dass der Kläger als Verwalter und zugleich Nutzungsberechtigter die Mieteinnahmen vereinnahmt und die betreffenden Ausgaben getragen hat? Kann eine die Zurechnung der Vermietungseinkünfte beim Nutzungsberechtigten voraussetzende Berechtigung zur Vermietung auch nach Auslaufen der Befristung durch tatsächliche Ausübung konkludent fortbestehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.06.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 181/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 10 07 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.09.2021 |
Erledigungs-Az: | IX R 2/21 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 00 31 |