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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 12/05
§§: KStG § 36 Abs. 4, KStG § 29, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Halbeinkünfteverfahren, Körperschaftsteuer, Steuerguthaben, Eigenkapital, Verrechnung
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit des § 36 Abs. 4 KStG n.F., Verrechnung der positiven Eigenkapitalbestände mit negativen EK 02: Ist die Vorschrift des § 36 Abs. 4 KStG n.F. verfassungsgemäß und ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn beim Übergang zum Halbeinkünfteverfahren zur Verwaltungsvereinfachung die fortzuführenden Eigenkapital- bzw. Guthabenbestände auf die realisierbaren Ausschüttungsguthaben beschränkt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 21.12.2004
Vorinstanz/AZ: 7 K 7329/03
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 732
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 19 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.06.2006
Erledigungs-Az: I R 12/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 41 74