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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 1242/00 (BVerfG) |
§§: | AO § 235, AO § 369 Abs. 2, AO § 370, UStG § 10 Nr. 1, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Steuerhinterziehung, Hinterziehungszinsen, Vermögensteuer, Verfassungswidrigkeit |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Zulässigkeit der Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 24.05.2000 |
Vorinstanz/AZ: | II R 25/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | DStR 2000 S. 1139 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 00 08 56 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 10.05.2001 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 1242/00 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |