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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 56/01 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | verdeckte Gewinnausschüttung, GmbH, USA-Reise, Warenbezug, Domizilgesellschaft, Kfz-Kosten, Betriebsausgaben |
Rechtsfrage: | Kann eine GmbH die Kosten für eine USA-Reise der Gesellschafter mit ihren beiden Kindern, die Anschaffungskosten für Warenbezug von einer Domizilgesellschaft und Kfz-Kosten als Betriebsausgaben abziehen, oder handelt es sich um verdeckte Gewinnausschüttungen? |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 15.03.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1756/97 K |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 10 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.04.2002 |
Erledigungs-Az: | I B 56/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 87 13 |