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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 72/02 |
§§: | EStG § 4 Abs. 4 a Satz 5, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Zinsen, Schuldzinsen, Überentnahme, Personengesellschaft |
Rechtsfrage: | Ist bei der Berechnung der nichtabziehbaren Schuldzinsen der Bagatellbetrag nach § 4 Abs. 4 a Satz 5 EStG bei einer Personengesellschaft insgesamt nur einmal oder bei jedem Gesellschafter in voller Höhe anzusetzen (gesellschafts- oder gesellschafterbezogene Auslegung)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 27.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 5882/01 F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 74 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 10 08 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.03.2007 |
Erledigungs-Az: | IV R 72/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 28 49 |