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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 64/07 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, UStG 2005 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, InsO § 38, AO § 38, InsO § 41 |
Schlagwörter | Insolvenz, Entgelt, Forderung, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | 1. Gehören die Forderungen des Finanzamtes über die in Entgelten enthaltene Umsatzsteuer zu den Insolvenzforderungen, die zur Insolvenztabelle anzumelden wären, aber nicht gegen die Masse geltend gemacht werden können, wenn die Entgelte, die von einem Ist-Versteuerer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen für von ihm vor der Insolvenzeröffnung erbrachte Leistungen vereinnahmt worden sind? - 2. Ist auch bei der Ist-Versteuerung die Umsatzsteuerforderung bei Erbringung der Leistung "begründet" i.S. des § 38 InsO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 12.07.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 806/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 33 47 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.01.2009 |
Erledigungs-Az: | V R 64/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 13 24 |