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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 50/03
§§: EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, EStG § 33 b Abs. 3
Schlagwörter Kindergeld, Pflegekind, Unterhaltskosten, Behinderter
Rechtsfrage: 1. Ist bei der Prüfung, ob ein behindertes Kind zum Selbstunterhalt außer Stande ist, die Eingliederungshilfe als behinderungsbedingter Mehrbedarf anzusetzen, mit der Folge, dass der Behindertenpauschbetrag nach § 33 b Abs. 3 EStG nicht zu berücksichtigen ist? - 2. Pflegekindschaftsverhältnis: Besteht für den in einer Behindertenwerkstatt teilstationär untergebrachten Bruder Anspruch auf Kindergeld, wenn zu seinem Unterhalt nur unwesentlich (unter 20 v.H. der gesamten Unterhaltskosten) beigetragen wird? Sind als Unterhaltskosten nur die finanziellen Aufwendungen oder auch die Betreuungsleistungen der Pflegeeltern zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 15.05.2003
Vorinstanz/AZ: IV 479/2001
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 43 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.08.2004
Erledigungs-Az: VIII R 50/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 39 99