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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 31/02
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Erwerb, Unbebautes Grundstück, Erschließungskosten, Bemessungsgrundlage
Rechtsfrage: Erwerb eines unbebauten Grundstücks und kaufvertragliche Übernahme der Erschließungskosten: War Gegenstand der zivilrechtlichen Übereignungsverpflichtung das noch unerschlossene (unbebaute) Grundstück oder ist die mit dem Abschluss des Kaufvertrags eingegangene Verpflichtung, den Ablösungsbetrag auf künftige Kosten der Grundstückserschließung an die Gemeinde zu entrichten, als zusätzliches Entgelt für den Erwerb des Grundstücks in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.05.2002
Vorinstanz/AZ: 7 K 192/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 12 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.02.2004
Erledigungs-Az: II R 31/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 21 07