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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 34/05 |
§§: | EStG § 10 b, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Spende, Golfclub, Entgelt, Freiwilligkeit |
Rechtsfrage: | 1. Sind so genannte vom Golfclub erwartete "Pflichtspenden" (verdeckte Aufnahmegebühren) als Sonderausgaben abziehbar, wenn die Satzung des Vereins keine Spendenverpflichtung enthält? - 2. Können sich die Kläger auf die erteilte Spendenbescheinigung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben berufen? - 3. Sind Vermutungen bzw. Verdachtsmomente hinsichtlich der "Pflichtspende" neue Tatsachen i.S. des § 173 AO 1977 ? (Beweislast der Finanzbehörde?) - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 18.03.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 1211/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 46 28 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |